AGB

AGB Nuzinger Events GmbH

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen und Leistungen gegenüber von Kunden bei der Nuzinger Events GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund einer bei der Nuzinger Events GmbH gebuchten Veranstaltung oder des Kaufs eines Produktes mit der Nuzinger Events GmbH in Kontakt kommen. Diese AGB gelten auch gegenüber Kunden der Tanzschule Nuzigner GmbH sowie der Tanzschule Nuzinger Neckargemünd GmbH, die durch den Verzehr und den Erwerb von Produkten in sämtlichen Gastronomien der Nuzinger Gruppe in Kontakt mit der Nuzinger Events GmbH treten.

2 Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-Mail oder Telefax

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nuzinger Events GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 7, 69117 Heidelberg, Tel: (06221) 20660, Fax: (06221) 20570, info@nuzinger.de, www.nuzinger-events.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Nuzinger Events GmbH

Firedrich-Ebert-Anlage 7

69117 Heidelberg

(*)Fax: (06221) 20570

(*) info@nuzinger.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

3 Nuzinger Clubcard

3.1 Vertragsbeziehungen

(1) Mit dem Erhalt der Nuzinger Clubcard kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Nuzinger Clubcard als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.

3.2 Leistungsumfang

(1) Mit der Nuzinger Clubcard kann der Karteninhaber in allen Tanzschulen der Nuzinger Gruppe Leistungen der Nuzinger Event GmbH bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Nuzinger Clubcard gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.

3.3 Erwerb

(1) Die Nuzinger Clubcard wird jedem Kunden der Nuzinger Gruppe einmalig kostenfrei zur Verfügung gestellt.

(2) Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der Nuzinger Clubcard. Die Nuzinger Clubcard berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.

3.4 Aufladung

(1) Die Nuzinger Clubcard ist (wieder-) aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten in jeder Tanzschule der Nuzinger Gruppe aufgeladen werden.

(2) Der Mindestaufladebetrag beträgt 10 Euro oder ein Vielfaches davon.

(3) Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 150 Euro.

3.5 Gültigkeitsdauer

Die Nuzinger Clubcard kann ab Erwerb solange genutzt werden, soweit die Nuzinger Events GmbH den Betrieb aufrechterhält und ein bargeldloses Bezahlen mit der „nuzinger“ Karte anbietet.

3.6 Rücktausch

(1) Während der Gültigkeitsdauer der Nuzinger Clubcard kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Münzen und Banknoten verlangen. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist möglich.

(2) Bei Barauszahlung eines Kartenguthabens von insgesamt mehr als 50 € hat sich der Karteninhaber durch den Personalausweis zu identifizieren.

(3) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens innerhalb von zwei Jahren verlangen. Der Anspruch auf Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens verjährt nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des § 5.

(4) Ein Rücktausch ist in allen Tanzschulen der Nuzinger Gruppe möglich.

(5) Ein Rücktausch erfolgt gegen Rückgabe der Nuzinger Clubcard. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten eindeutigen Karten-ID der Nuzinger Clubcard durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Kartenbruch etc.) ist ein Rücktausch ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach.

3.7 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

(1) Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Nuzinger Clubcard können in allen Tanzschulen der Nuzinger Gruppe oder an die Nuzinger Event GmbH, Friedrich Ebert Anlage 7, 69117 Heidelberg, sowie per E-Mail an info@nuzinger.de gerichtet werden.

3.8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

(1) Der Karteninhaber hat die Nuzinger Clubcard mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

(2) Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Nuzinger Clubcard trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.

(3) Der Karteninhaber kann die registrierte Karte beim Kartenaussteller sperren lassen. Ein etwaiges Guthaben auf der gesperrten Karte wird gemäß den Regelungen in § 6 zurückgetauscht.

3.9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heidelberg.

3.10 Preis- und Leistungsverzeichnis für die Nuzinger Clubcard der Nuzinger Event GmbH

Stand: 23. September 2016

Ersatzkarte € 5.-

Für alle nicht in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Nuzinger Event GmbH, Heidelberg, die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.

4 Hausrecht

Die Mitarbeiter der Nuzinger Events GmbH sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Nuzinger Events GmbH und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

5 Haftung

Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Nuzinger Events GmbH erfolgen auf eigene Gefahr. Die Nuzinger Events GmbH haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann; bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.

6 Datenschutz

Die Nuzinger Events GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten und der Internetseiten von der Tanzschule Nuzinger GmbH sowie der Tanzschule Nuzinger Neckargemünd GmbH erhält. Die Nuzinger Events GmbH nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services von der Nuzinger Events GmbH und der Tanzschule Nuzinger GmbH sowie der Tanzschule Nuzinger Neckargemünd GmbH anzubieten.

7 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Nuzinger Events GmbH ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Nuzinger Events GmbH zumutbar ist. Die Nuzinger Events GmbH wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Nuzinger Events GmbH, Firedrich-Ebert-Anlage 7, 69117 Heidelberg widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Nuzinger Events GmbH den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

8 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

 

AGB Veranstaltungen/Ticketkauf

Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Nuzinger Events GmbH im Auftrag Dritter als Dienstleister eines Veranstalters oder von ihr selbst als Veranstalter angeboten werden.

Vertragsschluss

(1) Das Veranstaltungs- und Produktangebot auf den Websites der Nuzinger Events GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung beim Teilnehmer/Kunden.

(2) Zu dem zum Zeitpunkt der Anmeldung/des Kartenkaufs gültigem Preis erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der von ihm gebuchten Veranstaltung. Der Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung oder der Aushändigung der Eintrittskarten von der Nuzinger Events GmbH per E-Mail, Fax, Post oder persönlich zustande. Die Buchung kann nur unter gleichzeitiger Zahlung der Veranstaltungsgebühr bestätigt werden.

Der jeweilige Anmeldeschluss/Vorverkaufsschluss ist zu beachten. Sind danach noch Eintrittskarten erhältlich, erhalten Sie diese an den Tages- bzw. Abendkassen der jeweiligen Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

(3) Die Teilnahmegebühren werden von der Nuzinger Events GmbH vereinnahmt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden. Gutscheine/Eintrittskarten etc. werden erst nach kompletter Zahlung ausgehändigt. Für verlorene oder unbenutzte Gutscheine/Eintrittskarten etc. erfolgt weder Ersatz noch Erstattung. Darüber hinaus ist ebenso wenig ein Ersatz oder Erstattung der Gutscheine/Eintrittskarten etc. aus wichtigem Grund möglich. Ausnahme hiervon ist die Ticket-Versicherung, welche optional bei der Anmeldung/beim Kartenkauf abgeschlossen werden kann (s.u.).

(4) Ein Anspruch auf Teilnahme und Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen sowie Rahmenprogramme besteht nicht. Die Nuzinger Events GmbH kann das Programm in Abhängigkeit der Anzahl an Teilnehmern um einzelne Veranstaltungen anpassen, kürzen oder absagen. Die oben genannten Veränderungen, sowie weitere Veränderungen des Veranstaltungsprogramms, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, ganz oder auch nur teilweise.

(5) Eine Rückgabe der Eintrittskarten ist nur mit abgeschlossener Ticketversicherung möglich. Die Versicherung kann optional abgeschlossen werden. Im Falle einer Verhinderung des Besuchers wird 80% des gezahlten Preises für die EINTRITTSKARTE exkl. der Kosten der Versicherung zurückerstattet. Als verhindert und nicht bei der Veranstaltung anwesend werden alle Besucher gewertet, die bis zum Ende der Veranstaltung ihre im Vorverkauf erstandene Eintrittskarte nicht eingelöst haben. Der Abschluss der Versicherung ist optional, muss aber, wenn gewünscht, gleichzeitig mit dem Kauf der Eintrittskarte erfolgen. Ein nachträglicher Abschluss der Versicherung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist die Meldung schriftlich (per E-Mail oder Fax) bis zum Beginn der Veranstaltung bei der Nuzinger Events GmbH. Ebenso muss das unbeschädigte, vollständige Ticket zusammen mit dem Formular „Versicherung“ und dem Kaufbeleg persönlich oder per Einschreiben an Nuzinger Events GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 7, 69117 Heidelberg, zurückgeschickt werden, bevor eine Auszahlung erfolgen kann. Bei Verlust der Karte kann keine Erstattung erfolgen.

(6) Sollten Sie eine Rechnung wünschen oder besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung haben, teilen Sie uns diese bitte bei der Anmeldung mit.

3 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen; dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Nuzinger Events GmbH. Eine Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt berechtigt nicht zur Refundierung der getätigten Zahlungen. Der Veranstalter ist in diesem Falle zu keiner Rückzahlung verpflichtet.

(2) Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Showtänzern etc.) behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten, Trainern, Showtänzern durchführen zu lassen.

4 Haftung

1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Nuzinger Events GmbH nur für Körperverletzung, dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies die Nuzinger Events GmbH zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Die Teilnahme an allen Programmteilen inkl. Rahmen- und Abendprogrammen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt. Eine Pflichtverletzung der Nuzinger Events GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

5 Angaben des Anmelders / Datenschutz

(1) Die Nuzinger Events GmbH weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen damit die Buchung korrekt durchgeführt und wirksam werden kann.

(2) Die Teilnehmer erteilen mit ihrer Buchung Einverständnis, dass die erhobenen Daten der Nuzinger Events GmbH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung sowie für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung erhoben, genutzt und verarbeitet werden dürfen. Die vertrauliche Behandlung dieser Daten wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.

(3) Durch die Bestellung/den Kauf erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.

6 Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht

Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für die Veranstaltung (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen der Nuzinger Events GmbH verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit dem Kauf/der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Nuzinger Events GmbH bzw. bei früheren Rechteinhabern.

 

7 Sonstiges

(1) Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet.

8 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Nuzinger Events GmbH angeboten werden, ergeben, gilt deutsches Recht unter Ausschluss Internationalen Privatrechts und das ins deutsche Recht übernommene Kaufrecht.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Heidelberg.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.